CDU Ortsunion Mecklenbeck
#WIRINMÜNSTER

Hochwasserschutz Waldwegviertel

Verwaltung hat nun umfangreich eine Anfrage beantwortet, die die CDU Mecklenbeck gestellt hatte, weil insbesondere im Waldwegviertel aufgrund negativer Erfahrungen immer wieder das Thema Hochwasserschutz angesprochen wurde.

Liegen Gefährdungsabschätzungen und Risikobewertungen für das gesamte Waldweggebiet vor? Im Jahr 2017/2018 soll es im Rahmen der Baumaßnahme Heroldstraße eine Begutachtung des Getterbaches mit hydraulischer Berechnung gegeben haben?

Ja, für das Stadtgebiet wurde gemäß der NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ ein gesamtstädtisches Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement aufgestellt. Dieses wurde der Bezirksvertretung West über die Berichtsvorlage V/0006/2023 in der letzten Sitzung vom 20.04.2023 vorgestellt.
Als Grundlage für die Gefährdungs- und Risikoanalyse wurden entsprechende Starkregengefahrenkarten erstellt, aus denen die Überflutungsgefahr bei definierten Starkregenereignissen hervorgeht. Diese stehen unter http://www.stadt-muenster.de/wasser zur Verfügung.
Die Stadt Münster hat im Rahmen von Einleitungserlaubnissen und für die Baumaßnahme „Umlegung der Heroldstraße“ in den Jahren 2002 und 2004 den Getterbach auf gesamter Länge hydraulisch nachrechnen lassen.
Dabei wurde durch das beauftrage Büro ein detailliertes Niederschlags-Abfluss-Modell aufgebaut und das Gewässer hydraulisch berechnet. Im Nachgang zu diesen Berechnungen wurde das Bauvorhaben „Heroldstraße“ mit den Auswirkungen auf den Getterbach berechnet und geprüft. In dem Planungsraum wurde das Schutzziel des 100-jährigen Hochwassers durch konstruktive Maßnahmen (Verrohrungen, Stützwände, Rückhalteraum) für die Anlieger umgesetzt.

Wurden im Zuge von Kanalnetzberechnungen bereits Szenarien für seltene und außergewöhnliche Starkregen geprüft? Mit welchem Ergebnis? Wird im Waldwegviertel der Standard HQ 100 (Hundertjähriges Hochwasser) vollständig erreicht?

Überflutungsgefahr durch Starkregen:
Wir sprechen bei der Starkregenrisikobetrachtung von Niederschlägen jenseits der Aufnahmefähigkeit des Kanalnetzes. Diesen Bereich stellen die aktuell aufgestellten und veröffentlichten Starkregengefahrenkarten dar.
Dies vorrausgeschickt haben die Starkregengefahrenkarten und die kommunale Gemeinschaftsaufgabe nichts mit den Maßnahmen der Stadt hinsichtlich der Anpassung des Kanalnetzes zu tun. Öffentliche Kanalnetze werden nach den Bemessungsgrenzen des geltenden Regelwerks, dem Arbeitsblatt DWA-A 118 bemessen. Für die erforderliche Dimensionierung von Kanalisationen sind Jährlichkeiten von ein bis fünf Jahren, in Einzelfällen auch von 10 Jahren vorgesehen (vgl. Starkregenindex – Zuständigkeiten).
Davon unberührt überprüfen wir natürlich ständig auch die Leistungsfähigkeit unserer Kanalnetze im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgabe und erstellen entsprechende Sanierungsplanungen.
Wie unter Punkt 1 erwähnt, stellen die kommunalen Starkregengefahrenkarten die Gefahren durch Überflutung infolge starker Abflussbildung auf der Geländeoberfläche nach kurz auftretenden, intensiven Starkregen, sogenannten Sturzfluten, dar. Sie zeigen die Fließwege des Oberflächenabflusses zum oberirdischen Gewässer auf.
Es ist geplant, zukünftig Bereiche mit besonders hohem Gefährdungs- und Risikopotential zusätzlich detailliert 1D-2D-gekoppelt (Kanalisation + Gewässer + Oberfläche) zu simulieren und hinsichtlich Optimierungen zu überprüfen.
Überflutungsgefahr durch Hochwasser:
Im Vergleich zu der Starkregenbetrachtung zeigen die Hochwassergefahrenkarten die Ausuferung ausgehend vom oberirdischen Gewässer nach langanhaltenden Regenereignissen für entsprechende Wiederkehrzeiten auf. Die Ansätze dieser beiden Überflutungsgefährdungen sind unterschiedlich und daher nur sehr bedingt vergleichbar.
Die hydraulischen Nachrechnungen des Getterbaches aus den Jahren 2002 und 2004 ergaben, dass bei einem statistisch auftretenden hundertjährigen Hochwasserereignis (HQ100) Siedlungsflächen nur gering betroffen sind.
Durch die ökologischen Verbesserungsmaßnahmen im Zuge der Baumaßnahme „Umlegung der Heroldstraße“ wird sich laut Gutachten die Hochwassersituation für ein auftretendes hundertjähriges Hochwasserereignis (HQ100) insgesamt verbessern. So bewirken die Umbaumaßnahmen unter anderem, dass die Wasserspiegellagen bei einem HQ100 gegenüber der Bestandssituation zukünftig zwischen 26 und 44 cm tiefer liegen.

Sind besonders sensible Infrastrukturanlagen bei Starkregenereignissen betroffen und welche Folgen hätte ihr Ausfall?

Anhand der Gebäudenutzungen konnten im Waldweggebiet als kritische Infrastruktur bestehende Trafostationen der Stadtnetze Münster identifiziert werden. Die Stadtnetze Münster sind als Betreiber kritischer Infrastruktur über die kommunalen Starkregengefahrenkarten informiert worden. Die Folgen eines Ausfalls können nur durch die Stadtnetze Münster als Betreibe beurteilt werden.

Sind weitere infrastrukturelle Vorsorgemaßnahmen im Waldwegviertel notwendig und sinnvoll, um die Überflutungsgefährdung oder das Schadenspotenzial zu verringern?

Auf Basis der Starkregengefahrenkarten werden stadtweit Risikoanalysen und Handlungskonzepte aufgestellt. Die daraus resultierenden überflutungsgefährdeten Teilgebiete werden mittels weiterer Berechnungen (1D-2D-gekoppelte Berechnungen der Kanalnetze, Gewässer und Oberflächen) detaillierter betrachtet, anschließend priorisiert und sukzessive in einem Maßnahmenprogramm abgearbeitet. Wie erwähnt, kann die Risiko- und Schadensminimierung für Überflutungsereignisse jedoch nur als kommunale Gemeinschaftsaufgabe, also von Kommune und privaten Eigentümer:innen gleichermaßen, gelingen. In diesem Zusammenhang sei nochmals erwähnt, dass es trotz aller Bemühungen keinen absoluten Überflutungsschutz geben kann.

Die Priorisierung und zeitliche Taktung aller sich daraus ergebenden hydraulischen Sanierungsmaßnahmen richtet sich dabei nach dem Risikopotential und dem Gefährdungsgrad und erfolgt grundsätzlich im gesamtstädtischen Kontext. Diese hydraulischen Maßnahmen sind unter Maßnahmenart A2 „Kanalisation – Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischen Da insgesamt die Topographie des Waldwegviertels sehr flach ist werden die Wasserstände innerhalb der Regenwasserkanalisation stark von dem Wasserstand im Getterbach beeinflusst. Als Vorsorgemaßnahme zum Überflutungsschutz wurde bereits in dem seit 1969 rechtsgültigen Bebauungsplan Amelsbüren 2 „Nordöstlich des Waldweges“ festgesetzt, dass bei Neubauten die Fußbodenoberkante des Erdgeschosses aller Gebäude 50 cm und von Garagen 10-15 cm oberhalb des Straßenoberkante liegen muss.

Können Risiken dadurch minimiert werden, wenn der Brückendurchlass unter der B51 ebenso wie der Durchlass unter der neuen Brücke Heroldstraße auch
vergrößert wird, um die Kapazitäten zu erhöhen? Gibt es weitere Abflusshindernisse oder Engpässe im Gebiet?

Das durch die Stadt Münster in den Jahren 2002 und 2004 beauftragte und durch das Büro S. aufgestellte Niederschlags-Abfluss-Modell zeigt, dass sich die Wasserspiegellage eines HQ100 Hochwassers vor dem Durchlass der B51 nicht signifikant im Vergleich zu einem angesetzten HQ5 Hochwasser erhöht. Eine Vergrößerung des Durchlasses unter der B51 hätte daher keinen gravierenden und entscheidenden Einfluss auf den Hochwasserschutz des Waldweggebietes, zumal vor dem Durchlass B51 auch eine Retention durch das Rückhaltebecken Geist und darüber hinaus eine schadlos überflutbare Fläche ohne Bebauung liegt. Eine Ausuferung des Getterbaches in das Gewässervorland hat hier keine beziehungsweise nur geringe negative Folgen.

Ist das vorhandene Regenrückhaltebecken noch leistungsfähig genug?

Das bereits schon erwähnte Gutachten des Büros S. hatte auch die Untersuchung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens (RRB) Geist als Aufgabenstellung. Ergebnis ist, dass das vorhandene RRB im Ist-Zustand in der Lage ist, auch bei Anschluss des Neubaugebietes Hafkhorst die wasserrechtlichen Genehmigungsvorgaben zu erfüllen. Die hydraulische Leistungsfähigkeit selbst für den Prognosezustand ist damit ausreichend.
Grundsätzlich unterliegen Regenrückhaltebecken in der Dimensionierung wie die öffentliche Kanalisation technischen Regelwerken für entsprechende anzusetzende Bemessungsregen (Indexstufen 1 – 3). Rückhaltebecken haben dementsprechend die Funktion, das anfallende Niederschlagswasser der angeschlossenen Flächen zurückzuhalten und gedrosselt in das Gewässer einzuleiten. Sie dienen daher in erster Linie dem Gewässerschutz und nicht der Starkregenvorsorge.

Müssen weitere Wasserrückhaltebecken / Flutmulden in Freiflächen eingeplant werden?

Im Zuge der ökologischen Verbesserung des umgelegten Getterbaches im Bereich der neuen Heroldstraße werden bereits zusätzliche Retentionsräume realisiert. Sollten sich bei den weiteren Planungen für das Neubaugebiet Hafkhorst und die damit verbundene hydraulische Betrachtung des Getterbaches weitere Bedarfe für Retentionsräume ergeben, so werden diese umgesetzt.
Da eine klimaangepasste, wassersensible Stadtentwicklung heutzutage unabdingbar ist, entwickelt die Stadtverwaltung Neuerschließungen und größere Nachverdichtungsgebiete mittlerweile in gemeinschaftlicher Arbeit zwischen Stadt-, Freiraum-, Verkehrs- und wasserwirtschaftlicher Planung. In diesem Zuge fließen sämtliche Erkenntnisse und Anforderungen zum Starkregen- und Hochwassergeschehen jeweils für die Planungs- und die angrenzenden Bestandsgebiete von Beginn an in die Planungen ein.

Werden regelmäßige Kontrollen und Wartungen an den Netzen und Anlagen (von wem) durchgeführt? Können sich Bürger (Paten) hier einbringen?

Der bauliche und betriebliche Zustand sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation wird gemäß den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser durch die Kanalunterhaltung der Stadt Münster durchgeführt. In der Verordnung sind alle durchzuführenden Kontrollen mit zeitlichen Intervallen aufgeführt. Ein Bericht über die durchgeführten Untersuchungen wird der Bezirksregierung Münster jährlich vorgelegt.
Die grundsätzliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Gewässer liegt bei der unteren Wasserbehörde und den zuständigen Wasserverbänden.
Generell ist es jederzeit möglich auf Missstände im Gewässer wie z.B.  Abflusshindernisse oder ähnliches direkt bei dem Gewässerverband Amelsbüren-Hiltrup und/ oder bei der unteren Wasserbehörde in der Funktion der Gewässeraufsicht hinzuweisen.

Wie können die Bürger für das Thema Hochwasserschutz sensibilisiert, informiert und eingebunden werden?

Bestandteil des nun vorliegenden gesamtstädtischen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements ist ein sehr umfangreiches, zielgruppenorientiertes Kommunikationskonzept (vgl. Berichtsvorlage V/0006/2023).
So wurde die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten unter http://www.stadt-muens
ter.de/wasser durch umfangreiche Pressearbeit beworben. Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen zu privatem Objektschutz und korrektem Verhalten im Gefahrenfall sind hier ebenso zu finden.
Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark gegen Starkregen“ ist es dabei ausdrückliches Ziel der Stadtverwaltung, das Risikobewusstsein der Bevölkerung für diese Gefahrenlagen zu schärfen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern für mehr Überflutungssicherheit zu sorgen.
Darüber hinaus schreibt die Stadt, analog zum Projekt „Thermografiebefliegung“ zurzeit im Rahmen der Aktion „Gemeinsam stark gegen Starkregen“ nach und nach über 48.000 Eigentümerinnen und Eigentümer im gesamten Stadtgebiet an, um sie über die städtischen Starkregengefahrenkarten und Starkregenschutz für ihre Grundstücke zu informieren. Der Brief enthält neben einem persönlichen Anschreiben ein Faltblatt mit ersten Tipps für Schutzmaßnahmen sowie Informationen zu einem neuen kostenfreien, telefonischen Beratungsangebot
der Stadt zum Thema. Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Fall eines Starkregenereignisses besonders stark betroffen sein könnten, erhalten zudem den Ausschnitt aus den Gefahrenkarten, der ihr Grundstück zeigt.

Objektschutzmaßnahmen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Grundstückseigentümer. Gibt es von kommunaler Seite dazu fachliche Beratung und Hilfen?

Wie bereits geschrieben bietet die Stadt Münster eine kostenfreie, telefonische Erstberatung zu der Thematik an. Ein Termin ist über das Online-Buchungsportal unter dem Menüpunkt „Beratung“ auf der Startseite der neuen Website http://www.stadt-muenster.de/wasser buchbar. Bürger:innen die über keinen Internetzugang verfügen können sich an die städtische Telefonzentrale zur Unterstützung bei der Terminbuchung wenden.