CDU Ortsunion Mecklenbeck
#WIRINMÜNSTER

Gestrichelte Linie in der Unterführung Heroldstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Verwaltung lehnt Ausnahme von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ab

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hatte die Verwaltung aufgrund von Bürgeranregungen im September 2022 beauftragt zu prüfen, "ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrern im Bereich der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete Maßnahmen verringert werden kann."

Unbefriedenderweise erhielten wir nun abschließend eine negative Antwort des zuständigen städtischen Expertengremiums, die wir als Politik aber akzeptieren müssen.

Hier die Antwort der Verwaltung auf den CDU-Antrag A-W/0027/2022 in der BV Münster-West im Wortlaut:

"Mit einer Stellungnahme vom 30.01.2023 wurde eine Markierung seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da sie nicht mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen einhergehen, weil die erforderlichen Breiten nicht gegeben wären.

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 02.03.2023 sind zur Ablehnung zwei Rückfragen erfolgt. Zum einen erfolgte die Rückfrage, ob Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bestehen und zum anderen wurde um Mitteilung der zu erwartenden Kosten für eine Markierung gebeten.

In einer Stellungnahme vom 16.05.2023 wurden die Kosten auf 20.000 € beziffert. Zudem wurde die Rückfrage nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen auf die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vertagt.

Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen hat sich der Fragestellung nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen angenommen und sich mit einer Markierung des Zweirichtungsradweges in der Heroldstraße befasst. Einer Markierung kann seitens der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen nicht zugestimmt werden, da sie als Sicherheitsrisiko gewertet wird.

Insbesondere das Fehlen eines Sicherheitstrennstreifens zum fest eingebauten Geländer und die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrenden werden als Sicherheitsrisiko eingestuft. Eine Ausnahme von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen kommt damit nicht in Betracht."