CDU Ortsunion Mecklenbeck
#WIRINMÜNSTER

Ökologische Aufwertung von Grünflächen in Mecklenbeck

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit teilt in seiner Antwort vom 13. März 24 der CDU-Fraktion folgendes deren Antrag vom 28.02.2024 (A-W/0010/2024) in der BV West mit:

 

"Punkt 1 – Benjeshecken:

Der von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Standort im Landschaftspark Mecklenbeck ist Bestandteil einer großflächig geplanten und in 2002 realisierten Ausgleichsfläche im Auen- und Niederungsbereich des Meckelbaches. Der insgesamt ca. 38 ha große Bereich dient der Kompensation der mit der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 396 – Mecklenbeck „Weseler Straße / Dingbänger Weg / Egelshove“ einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft und wird kombiniert mit einer Nutzung als öffentliche Grünfläche.

Ziel der Planung war es, die in der Vergangenheit intensiv landwirtschaftlich genutzten Auenund Niederungsbereiche des Meckelbaches innerhalb des Plangebietes zu extensivieren und unter Einbeziehung der bereits in den historischen Karten dokumentierten und heute noch vorhandenen Wallhecken- und Feldgehölzbestände, in großflächige von Einzelbäumen, Baumgruppen, Streuobstbeständen und Heckenstrukturen durchsetzte Hochstauden- und Grünlandflächen umzuwandeln. Bereits damals wiesen die alten vorhandenen Gehölzbestände einen sehr hohen Tot- und Altholzanteil auf. Auch die zwischenzeitlich fast 25-jährigen Gehölzbestände stellen heute ein ökologisches Kleinod für eine Vielzahl von Kleinsäugern, Vögel und Insekten dar. Insofern haben wir im Landschaftspark bereits he’ute ein gutes Angebot an Alt- und Tatholzstrukturen.

Im Jahre 1986 erschien das Buch „Die Vernetzung von Lebensräumen mit Feldhecken“ von Hermann Benjes. Dieses von Ihnen im Antrag beschriebene Verfahren besticht durch seine Einfachheit und Logik, vor allem da es zum einen ein Kernproblem der Anlage von naturnahen Hecken zu lösen versprach und zum anderen eine sinnvollere Wiederverwendung von anfallendem Gehölzschnittgut vorsieht.

In den 90er Jahren vorgenommene Untersuchungen an und mit Benjes-Hecken kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass künstlich angelegte Benjes-Hecken verglichen mit Neuanpflanzungen aufgrund einer sehr stark eingeschränkten und verzögerten Gehölzentwicklung und einer rasch verlaufenden Zersetzung des eingebrachten Schnittgutes das Umfeld stark eutrophieren, also mit Nährstoffen anreichern. Zur Entwicklung von artenreichen Feldhecken eignen sich reine Benjes-Hecken daher nicht oder nur eingeschränkt, da mit höherem Nährstoffgehalt eine Abnahme der Arten einhergeht.

Die durch Zersetzungsprozesse innerhalb der Benjes-Hecke freigesetzten Nährstoffe können nicht oder nur unzureichend verwertet werden, da sich die Gehölze anfänglich gar nicht und in den Folgejahren durch Sameneintrag nur spärlich entwickeln. Dies führt letztendlich zu ausgeprägtem Aufwuchs von Brennnesseln, da diese stickstoffreiche Standorte besiedeln.

Im Hinblick auf die von einer Benjes-Hecke ausgehende starke Eutrophierung sollten sie ausschließlich auf landwirtschaftlich vorbelasteten Ackerflächen zur Anwendung kommen. Die Erfahrung hat zudem leider gezeigt, dass derartige Hecken zu unerwünschtem, bisweilen sogar gefährlichem Verhalten anregen. Zu nennen ist hier die Ablagerung von Fremdschnittgut und Gartenabfällen. Bedauerlicherweise ist es auch bereits zu Brandstiftung und vermehrter Ablagerung von Müll gekommen. Dadurch kann es zu einer Besiedlung durch Ratten kommen. Dies wird noch begünstigt, wenn sich eine solche Hecke in der Nähe von Wohnhäusern befindet, wo es ein entsprechendes Nahrungsangebot für die Ratten gibt.

Zudem wird, wie im Antrag erwähnt der angefallene Baum- und Strauchschnitt abtransportiert und weiterverwendet. Das Schnittgut wird an zentralen Lagerstellen des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zusammengetragen, über einen Großholzhacker gehäckselt und als Häckselgut in Gehölz- und Beetflächen wiedereingesetzt. Des Weiteren wird wie oben bereits beschrieben, darauf geachtet das ausreichend Tot- oder Altholz in den Flächen vor Ort verbleibt.

Punkt 2 – Aufwertung des Blühstreifens

Der angelegte Blühstreifen ist durch Leitungsbaumaßnahmen stark beeinträchtigt worden. Die Wiederherstellung der Fläche durch den Verursacher steht allerdings noch aus. Die Fläche soll in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden."